Leistung und Vergütung
Die Hundebetreuung (Tages-/Urlaubsbetreuung) findet in den Räumen Zufriedene Pfoten (Finkenweg 8, 50126 Bergheim) statt.
Kosten und weitere Bedingungen richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag.
Sonderwünsche und Leistungen sind schriftlich festzuhalten und nach Vereinbarung zu vergüten.
Haftung
Der Hundehalter erklärt den unwiderruflichen Haftungsausschluss. Er verzichtet auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere hiervon betroffen sind Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichem Verhalten des Hundes. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt jeweils unberührt.
Zufriedene Pfoten übernimmt die Betreuung der ihm anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Können. Zufriedene Pfoten versichert, die Hunde artgerecht und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz zu achten. Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Hundes im Sinne von § 833 BGB (Tierhalterhaftung/Gefährdungshaftung).
Sofern der Hundehalter einen Freilauf ohne Leine wünscht, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. Es besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren, Menschen oder Ähnlichem.
Sollte ein Hund wider erwarten weglaufen, haftet Zufriedene Pfoten nicht für etwaige Schäden an diesem oder an Dritten. Zufriedene Pfoten verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.).
Der Tierhalter verpflichtet sich, alle Angaben über Verhaltensauffälligkeiten des Tieres (Weglaufen, Beißen, Verhalten gegenüber anderen Tieren) Zufriedene Pfoten mitzuteilen. Der Tierhalter haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden im vollen Umfang. Zufriedene Pfoten behält sich das Recht vor, auffällige und/oder beißwütige Tiere nicht zu betreuen.
Für Hunde, die in die Räumlichkeiten von Zufriedene Pfoten urinieren oder koten wird ein Reinigungsentgelt in Höhe von 10€ für jeden Tag, an dem dieses geschieht, erhoben.
Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes, die eine Behandlung während der Betreuung notwendig macht, wird im Sinne des Tierwohls der tierärztliche Rat befolgt. Dies gilt auch für die den Fall, dass zu einer Euthanasie des Hundes angeraten wird. Diese ist nur nach Rücksprache mit dem Hundehalter durchzuführen. Sollte der Halter, bzw. die für den Notfall bestimmte Person, nicht erreichbar sein, entscheidet die Betreuerin analog der tierärztlichen Empfehlung. Zufriedene Pfoten übernimmt keine Verantwortung für etwaige Fehldiagnosen oder Behandlungsfehler des beauftragten Tierarztes. Die Haftung wird insoweit ausgeschlossen. Es kann auch ein anderer Tierarzt, als der im Vertrag von dem Hundehalter angegebene mit der Behandlung beauftragt werden.
Die Kosten hierfür sind vom Hundehalter zu tragen.
Für das Versterben eines Tieres wird keine Haftung übernommen.
Kündigung
Betreuungsverträge können jederzeit von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Gründe, warum Zufriedene Pfoten einen Hund nicht mehr betreuen kann, können u. a. sein:
- plötzliche Verhaltensänderung des Hundes in der Gruppe
- Urinieren/Koten im Haus,
- Dominanzverhalten
Gerichtsstand ist Bergheim.